"Qualität ist kein Zufall, sie ist immer das Ergebnis angestrengten Denkens." Startseite
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  Lieferungs- und Zahlungsbedingungen  
     
     
 
I. Vertragsgrundlage
  1.  Unsere sämtlichen auch zukünftigen Lieferungen und Leistungen einschließlich aller Nebenleistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der  nachstehenden Bedingungen. Einkaufsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir Ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Durch die Erteilung von Aufträgen, spätestens jedoch mit Entgegennahme der Ware, unterwirft sich der Besteller diesen Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für solche künftigen Aufträge, für die keine besondere Bestätigung erteilt wird. Abweichende Abschlüsse und Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
     
II. Angebot und Preisgestellung
  1. Unsere Angebote und Preise sind freibleibend und verbindlich. Sie verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, ab unserem Werk. Unseren Preisen liegen die derzeitigen Kosten für Material, Löhne und Energie zugrunde. Sollten diese Kosten sich bis zum Zeitpunkt der Lieferung ändern, behalten wir uns entsprechende Berichtigung vor.
     
III. Umfang der Lieferungen und Leistungen
  1. Die Übernahme aller Aufträge erfolgt unter dem Vorbehalt, daß wir zur Durchführung und Lieferung in der Lage sind.
     
  2. Für den Umfang der Lieferungen und Leistungen ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung bzw. der vom Kunden abgezeichnete Lieferschein maßgebend. Nebenabreden und Änderungen sowie die Zusicherung von Eigenschaften bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
 
Muster, die einem Auftrag zugrunde liegen, sind unverbindlich. Wir gewähren lediglich  eine annähernd mustergleiche Ausführung, da bei galvanischen und chemischen Prozessen sowie aufgrund von Qualitätsunterschieden des Rohmaterials gewisse Abweichungen nicht auszuschließen sind.
     
IV. Lieferzeit
  1. Lieferfristen müssen bei jedem Auftrag gesondert vereinbart werden. Sie gelten stets nur annähernd.
     
  2. Lieferfristen beginnen mit dem Zugang der Ware, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten.
     
  3. Änderungen des Liefergegenstandes verändern die Lieferfristen und Liefertermine. Sie gelten erst nach unserer Auftragsbestätigung als angenommen.
     
  4. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Die hierüber erstellten Rechnungen sind unabhängig von der Gesamtlieferungen fällig.
     
  5. Die Einhaltung der Lieferfristen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen sowie die Einhaltung von Vereinbarungen wie Lieferungs- und Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen voraus. 
     
  6. Umstände, die die Bearbeitung angefertigter Teile oder die Rücklieferungen fertiggestellter Teile unmöglich machen oder erschweren, ebenso Fälle höherer Gewalt wie Krieg, Streik, behördliche Maßnahmen, verspätete Materialanlieferungen, Arbeitskräftemangel, Krankheitsepidemien, größere Unfälle, Maschinenschaden usw. entbinden uns für die Dauer der Behinderung oder deren Nachwirkungen von der Lieferung. Diese Ereignisse berechtigen auch, ohne Schadensersatzpflicht vom Vertrage zurückzutreten. Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sowie Ansprüche wegen Verzugsstrafen, entgangenen Gewinns usw. wegen Überschreitung von Lieferfristen sind ausgeschlossen.
     
V. Zahlungsbedingungen
  1. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse.
     
  2. Die Zurückhaltung oder die Aufrechnung wegen etwaiger von uns bestrittener Gegenansprüche des Bestellers ist nicht statthaft.
     
  3. Bundesbankdiskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel werden zahlungshalber nach ausdrücklicher Vereinbarung angenommen, sofern Wechselspesen und Kosten sofort in bar ausgeglichen werden. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich aller Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können.
     
  4. Bei Zielüberschreitungen werden Zinsen und Kosten gemäß den jeweiligen Banksätzen für kurzfrstige Kredite berechnet, mindestens aber Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.
     
  5. Unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen  nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die nach unserer Ansicht geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern. Wir sind nach auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder wegen Nichterfüllung Schadensersatz zu verlangen. Wir können außerdem die Weiterveräußerung und die Verarbeitung der gelieferten Ware untersagen und deren Rückgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes an der gelieferten Ware auf Kosten des Bestellers verlangen und eine bestehende Einzugsermächtigung widerrufen. Der Besteller ermächtigt uns schon jetzt, in den genannten Fällen die Räume, in denen Vorbehaltsware lagert, zu betreten und gelieferte Ware wegzunehmen.
     
  6. Wir sind berechtigt, mit sämtlichen Forderungen aufzurechnen gegen Forderungen des Bestellers, die ihm – gleich aus welchem Grund – gegen uns zustehen.
     
VI. Beanstandungen und Bearbeitungsausschuß
  1. Beanstandungen sind sofort bei Empfang der Ware, spätestens jedoch vor Montagebeginn geltend zu machen. Eine Überprüfung der reklamierten Teile muß unter Berücksichtigung einer angemessenen Frist gewährt werden, wobei Bedingung ist, daß keine Veränderung an den beanstandeten Gegenständen vorgenommen wird, andernfalls erlischt jeder Anspruch seitens des Bestellers. Von uns als berechtigt festgestellte Mängel  beseitigen wir kostenlos durch Nacharbeit, wofür eine angemessene Frist zu gewähren ist. Sofern diese Mängel nicht durch Nacharbeit behoben werden können, haften wir höchstens in Höhe unseres Bearbeitungspreises. Die Übernahme weiterer Kosten ist ausgeschlossen. Eine Fehlmenge bzw. Ausschußquote bis zu 5% berechtigt nicht zu einem Erstattungsanspruch.
     
VII. Sicherheiten
  1. Das Eigentum an allen zu bearbeitenden Gegenständen wird uns mit der Übergabe sicherungshalber übertragen und fällt erst mit vollständiger Erfüllung sämtlicher Forderungen einschließlich der noch laufenden Wechsel, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns – gleich aus welchem Rechtsgrunde – ustehen an den Besteller zurück.
     
  2. Dies gilt auch bei einem Eigentumserwerb nach § 950 BGB.
     
  3. Unabhängig davon haben wir eine Pfand- und Zurückbehaltungsrecht an den in unserem Besitz befindlichen Waren bis zur vollständigen Begleichung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller.
     
  4. Die gesetzlichen Bestimmungen über das Unternehmerpfandrecht bleiben unberührt.
     
VIII. Erfüllungsort
  1. Erfüllungsort für unsere Leistungen und für die Zahlungspflicht des Bestellers ist Arnsberg.
     
IX. Gerichtsstand
  1. Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist Arnsberg. Wir sind auch berechtigt, den Besteller an einem sonstigen Gerichtsstand zu verklagen.                   
     
X. Salvatorische Klausel
  1. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Grunde nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des zugrundeliegenden Vertrages davon unberührt.
 
         
         
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