| Soweit nicht abweichende Vereinbarungen von uns ausdrücklich schriftlich genehmigt sind, wobei die Schriftform stets Wirksamkeitserfordernis ist, erfolgen Lieferungen an uns unter nachstehenden Bedingungen. |
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| 1. |
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Nur schriftliche Aufträge und Abmachungen sind rechtsverbindlich. Auf Angeboten, Bestätigungen, Lieferscheinen und Rechnungen der Lieferer aufgedruckte Bedingungen sind für uns unverbindlich. Die Annahme der Leistung bedeutet unter keinen Umständen Anerkennung der Bedingungen des Lieferers. Bei sich widersprechenden Bedingungen der Vertragspartner finden auf denVertrag im Zweifel die gesetzlichen Bestimmungen und der Handelsbrauch Anwendung. |
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| 2. |
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Die in unserer Bestellung genannten Preise gelten als maßgebend. Etwaige Aufpreise bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung. Sofern Franko-Lieferungen vereinbart ist, muß auch franko geliefert werden. Frachtvorlagen lehnen wir ab. |
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| 3. |
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Jeder Auftrag ist sofort schriftlich zu bestätigen. Erfolgt die Bestätigung nicht innerhalb 5 Tagen, so ist der Auftrag als zu unseren Bedingungen erteilt anzusehen. Will der Lieferer unsere Bedingungen ausschließen, bedarf es im übrigen einer ausdrücklichen schriftlichen Ablehnung, eine pauschale Ablehnung in seinen eigenen Bedingungen ist insoweit nicht ausreichend. |
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| 4. |
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Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, ohne Rücksicht auf Höhe des Objektes, für beide Teile Arnsberg. |
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| 5. |
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Der Versand geschieht auf Gefahr des Lieferers. Für jede Lieferung sind nur die beim Eingang in unserem Werk festgestellten Mengen und Gewichte maßgebend. |
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| 6. |
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Die Versandadressen sind genau zu beachten. Der Lieferer haftet für alle Kosten, welche durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen. |
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| 7. |
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Unsere Zahlungen erfolgen nach unserer Wahl 14 Tage nach Rechnungsdatum mit 3% Skonto oder 30 Tage netto Kasse. Bei fehlerhafter Lieferung oder Leistung sind wir berechtigt, die Zahlung bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten. Wir sind berechtigt, Forderungen des Auftragnehmers gegen unsere Forderungen aufzurechnen. |
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| 8. |
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Diese allgemeinen Zahlungsbedingungen sind für alle unsere Bestellungen maßgebend, sofern nicht anderes schriftlich vereinbart ist. |
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| 9. |
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Fristen betreffs Qualitätsrügen erkennen wir nicht an. Sollten sich bei der Verarbeitung des Materials Schwierigkeiten zeigen, ist vom Lieferer tadelloser Ersatz zu leisten. Fracht, Arbeitslöhne und sonstige Unkosten gehen zu Lasten der Lieferfirma. |
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| 10. |
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Für retournierte Emballagen ist volle Gutschrift zu erteilen. |